Wegfall des Bestandsschutzes für kraftbetätigte Tore
Nach der Arbeitsstätten-Richtlinie A1.7 müssen in Deutschland die Kräfte an der Schließkante sowie die Reversierfunktion aller kraftbetätigten Toranlagen, die gewerblich genutzt werden, mindestens einmal jährlich geprüft werden.
Diese Prüfung gilt für alle Toranlagen, somit auch für Bestandstore.
ttz-Verbandsempfehlungen für die Prüfung
Die von der Berufsgenossenschaft anerkannte ttz-Verbandsempfehlung sieht hierfür eine Prüfung in Höhe von 50mm und/ oder 300mm vor.
Geprüft werden nicht nur die Kräfte an der Schließkante, sondern auch das Reversieren der Toranlage.
Die Schließkraftmessung nach ASR A1.7 kann von einem ausgebildeten Servicetechniker bei der jährliche Prüfung und Wartung durchgeführt werden.
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Die Prüfung der Schließkräfte erfolgt nach ttz-Verbandsempfehlung in 300mm und/ oder 50mm über dem Boden.
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Höchste Sicherheit mit brührungsloder Torüberwachung
Der sicherste Weg, Ihr Tor zu überwachen, ist der EInsatz einer für den Personenschutz zugelassenen Lichtschranke (DIN 12453, Typ E). Besondes bei Bestandstoren, die noch nach der BGR 232 / ZH 1 / 494 geprüft wurden, empfiehlt sich die Montage einer Lichtschranke, um diese in Punkto Schließkräfte auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Wir bieten z.B. für Industrie-Sectionaltore die voreilende Lichtschranke, die die Schließkante berührunslos sichert.
Ein weiterer Vorteil : Bei Toren mit berührungsloser, für den Personenschutz zugelassener Technik entfällt die Prüfung der Schließkräfte. So sparen Sie sich die Mehrkosten für diese Prüfung.
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Voreilende Lichtschranken bei Industrie-Sectionaltoren, sicher berührungslos. Eine zusätzliche Prüfung der Schließkräfte kann dadurch entfallen.
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